Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 21.02.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt |
2019 |
2020 |
der Gesamtbetrag der Erträge auf |
446.750 EUR |
435.960 EUR |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
634.700 EUR |
556.260 EUR |
der Jahresfehlbedarf auf |
-187.950 EUR |
-120.300 EUR |
2. im Finanzhaushalt |
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der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
-134.500 EUR |
-64.680 EUR |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
13.000 EUR |
3.000 EUR |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
112.660 EUR |
0 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
-99.660 EUR |
3.000 EUR |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
234.160 EUR |
61.680 EUR |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite |
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Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. |
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§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen |
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Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. |
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§ 4 Steuersätze |
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Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: |
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1. Grundsteuer |
2019 |
2020 |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
300 v. H. |
300 v. H. |
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) |
365 v. H. |
365 v. H. |
2. Gewerbesteuer |
365 v. H. |
365 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden |
2019 |
2020 |
für den ersten Hund |
25 EUR |
25 EUR |
für den zweiten Hund |
35 EUR |
35 EUR |
für jeden weiteren Hund |
55 EUR |
55 EUR |
für den ersten gefährlichen Hund |
500 EUR |
500 EUR |
für den zweiten gefährlichen Hund |
500 EUR |
500 EUR |
für jeden weiteren gefährlichen Hund |
500 EUR |
500 EUR |
§ 5
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 6
Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 4.738.793,25 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 4.633.833,25 EUR, 4.445.883,25 EUR zum 31.12.2019 und 4.325.583,25 EUR zum 31.12.2020.
Altstrimmig, den 13.05.2019
Ortsgemeinde Altstrimmig
Hans-Werner Peifer
Ortsbürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2019 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 20.05.2019 bis einschließlich 28.05.2019, in Zimmer 35 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus.
Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.