Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020

13.05.2019

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 21.02.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2019

2020

der Gesamtbetrag der Erträge auf

446.750 EUR

435.960 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

634.700 EUR

556.260 EUR

der Jahresfehlbedarf auf

-187.950 EUR

-120.300 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

-134.500 EUR

-64.680 EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

13.000 EUR

3.000 EUR

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

112.660 EUR

0 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-99.660 EUR

3.000 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

234.160 EUR

61.680 EUR

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

2019

2020

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

300 v. H.

300 v. H.

b) für Grundstücke

(Grundsteuer B)

365 v. H.

365 v. H.

2. Gewerbesteuer

365 v. H.

365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

2019

2020

für den ersten Hund

25 EUR

25 EUR

für den zweiten Hund

35 EUR

35 EUR

für jeden weiteren Hund

55 EUR

55 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

500 EUR

500 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

500 EUR

500 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

500 EUR

500 EUR

§ 5

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 EUR sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 6

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 4.738.793,25 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 4.633.833,25 EUR, 4.445.883,25 EUR zum 31.12.2019 und 4.325.583,25 EUR zum 31.12.2020.

Altstrimmig, den 13.05.2019
Ortsgemeinde Altstrimmig
Hans-Werner Peifer
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22.02.2019 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 liegt gemäß § 97 Abs. 2 der GemO an sieben Werktagen, und zwar in der Zeit vom 20.05.2019 bis einschließlich 28.05.2019, in Zimmer 35 der Verbandsgemeindeverwaltung Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zell (Mosel), den 13.05.2019
Verbandsgemeindeverwaltung
In Vertretung
Mechthilde Esser